Datenschutzordnung der Bürgerinitiative Biberach
zum Schutz von Mensch, Umwelt und Natur e.V.
als Anlage zur Satzung
1. Allgemeine Grundsätze
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den
Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität zum Datenschutz im Umgang mit personenbezogenen
Daten im Verein wird insbesondere durch ein Datenschutzmanagementsystem gewährleistet.
2. Einwilligung zur Speicherung und Nutzung von Daten
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds
gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO. Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben
(Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und
Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO).
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den
Print- und Online-Medien (Vereinshomepage) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.
3. Beitritt zum Verein
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
•
Vor- und Zuname
•
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
•
Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
•
Geburtsdatum
•
Bankverbindung (bei Einwilligung zum SEPA-Lastschriftmandat)
•
Datum des Eintritts
Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet.
Die personenbezogenen Originaldaten werden auf Papier in einem separaten Ordner abgelegt der durch
organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.
Zusätzlich werden die Daten in einem EDV-System gespeichert, welches durch technische und
organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur erhoben
und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen,
dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
4. Austritt aus dem Verein
Beim Austritt von Mitgliedern werden alle Papier-basierten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden
ebenfalls durch geeignete organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die
archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden.
Archivierte Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden
gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts
durch den Verein aufbewahrt.
Elektronische Daten werden innerhalb eines Jahres nach Austritt des Mitglieds gelöscht.
5. Pressearbeit
Der Verein informiert gelegentlich über die Tagespresse (z.B. Schwäbische Zeitung, Informationsblatt der
Mettenberger Ortsverwaltung oder in Zeitschriften von Umweltschutzverbänden) oder über die
Vereinshomepage über Aktionen des Vereins. Dabei können Fotos und/oder Namen von Vereins-mitgliedern
verwendet werden.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen.
Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere
Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage
des Vereins entfernt.
6. Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere Ehrungen sowie Feierlichkeiten
bei Vereinsversammlungen bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten genannt werden.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Bekanntgabe widersprechen. Im
Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Erwähnung von
personenbezogenen Daten, wie z.B. Eintrittsjahr.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im
Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der
Mitgliederdaten erfordert. Dies sind außer dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter: der Kassierer, der
auch für die Mitgliederverwaltung zuständig ist, sowie die Schriftführerin. Macht ein Mitglied geltend, dass er
die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Verantwortlich
für die Mitgliederverwaltung die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten
nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
7. Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz steht der
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg zur Verfügung.
Die Beschwerde kann online unter
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/beschwerde-online-einreichen/
eingereicht werden.
Vorsitzende Fränze Rohe
Willkommen bei der
Bürgerinitiative Biberach e.V.